Du freust dich seit Wochen auf deinen Surfurlaub und deine Erholung sollte spätestens am Urlaubsort beginnen, aber:

Dein Surfboard ist stark beschädigt oder vielleicht sogar gar nicht am Zielflughafen angekommen. Der Albtraum schlechthin!

Ich wünsche dir, dass dir dieses Horrorszenario auf ewig erspart bleibt!

Solltest du aber dennoch einmal in die unglückliche Situation kommen, dann will ich dir eine Checkliste mitgeben, damit dein Urlaub kein Desaster wird.

Reise-Vorbereitungen

Um das Risiko eines Verlusts oder einer Beschädigung so gering wie möglich zu halten, solltest du vor deiner Reise drei Dinge beherzigen:

1. Dein Surfboard solltest du nur in einer gut gepolsterten Boardbag auf den Luftweg schicken und um deinem Board noch mehr Sicherheit zu bieten, würde ich das Brett in “Knisterfolie” oder in Handtücher einwickeln um die Gefahr von Dellen zu minimieren!

2. Schraube auch deine Finnen ab bevor du dein Board auf die Reise schickst, denn die können schnell brechen.

3. In weiser Voraussicht solltest du dein Boardbag mit einem nicht ablösbaren und wasserfesten Namensschild versehen, damit dein Board leichter zugeordnet werden kann, wenn es irgendwo auftaucht.

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© Depositphotos.com/Tribaliumivanka

Wie reklamiere ich bei der Fluggesellschaft?

Als Erstes: Hang Loose!

Auch wenn es dir in dieser Situation wahnsinnig schwer fällt und du das Flugpersonal am liebsten lynchen würdest: Durch zu drehen bringt dir dein Board nicht wieder.

Bewahre einen klaren Kopf, denn wenn du dich in dieser Stresssituation richtig verhältst und ordnungsgemäß reklamierst, bekommst du den entstandenen Schaden (maximal 1250€) zumindest erstattet.
Den Ärger und Stress kann dir leider niemand ersparen, aber zumindest wird dein finanzieller Schaden eingedämmt.

Surfboard nach dem Flug vermisst (Checkliste)

1. Nimm Kontakt mit deiner Fluggesellschaft auf. Am besten direkt vor Ort, denn die meisten Fluggesellschaften haben an den Flughäfen spezielle Büros, die sich nur um Gepäckproblematiken kümmern.

2. Sollte die Fluggesellschaft keine Servicestelle vor Ort haben, wende dich an den “Lost & Found”- Schalter, den gibt es an jedem Flughafen.

3. Hast du eine Pauschalreise gebucht, solltest du in jedem Fall die Reiseleitung informieren.

4. Wenn dein Board nur den Anschlussflug verpasst hast, musst du meistens gar nicht so lange auf seine Ankunft warten. Es kommt einfach in der nächsten Maschine mit und wird dir in’s Hotel oder Hostel nachgesendet.
Auf die kostenlose Nachlieferung an die Urlaubs- bzw. Heimatanschrift kannst du übrigens bestehen. Wenn du selbst zurück zum Flughafen fahren musst um dein Brett abzuholen, kannst du dir das Taxigeld erstatten lassen (also Quittung aufbewahren).

5. Halte auch auf den anderen Gepäckbändern nach deinem Board Ausschau. Manchmal wird ein Gepäckstück von anderen Passagieren verwechselt und versehentlich mitgenommen.

6. Innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt des Surfboards, musst du deinen Schadensersatz-Anspruch bei der Airline und eventuell auch beim  Reiseveranstalter geltend machen.
Achtung: Deine Meldung am Flughafen ersetzt nicht die fristgerechte Schadensmeldung über den Verspätungsschaden bei der Airline oder dem Reiseveranstalter.

Wenn du Glück hast, taucht dein Board nach 1-2 Tagen wieder auf!
Alle bis dahin entstandenen Kosten solltest du dokumentieren, die Belege dazu sammeln und bei deiner Schadensmeldung (Airline oder Reiseveranstalter) mit einreichen.
Damit meine ich dein Flugticket, Gepäckabschnitt, extra Taxifahrten, Telefonkosten, Leihgebühren für ein Surfbrett, einfach alles!

Damit hast du im nachhinein die größten Chancen, deine Kosten erstattet zu bekommen. Ansonsten gilt meistens: Keine Belege- keine Erstattung.

Surfboard nach dem Flug beschädigt (Checkliste)

Aber auch hier als Erstes: Hang Loose!

1. Prüfe dein Surfbrett umgehend nach Erhalt auf Mängel

2. Du musst den Schaden direkt bei der Servicestelle der Fluggesellschaft am Ankunftsflughafen schriftlich reklamieren. Lass dir schriftlich bestätigen, dass dein Board beschädigt ist. Auf dem Schadensprotokoll sollten auch die genaue Schäden dokumentiert sein. Die Schadensmeldung reichst du dann bei der Fluggesellschaft und eventuell beim Reiseveranstalter ein.

3. Nutze deine Kamera oder dein Smartphone und halte den Schaden bildlich mit Fotos fest.

4. Nimmst du das Board zunächst unbeanstandet entgegen, wirst du sehr wahrscheinlich erhebliche Schwierigkeiten haben, im Nachhinein nachzuweisen, dass der Schaden durch die Fluggesellschaft verursacht wurde.

5. Du musst für dein beschädigtes Board innerhalb von 7 Tagen eine Schadensmeldung bei der Airline abgeben.
Achtung: Deine Meldung am Flughafen ersetzt nicht die schriftliche und fristgerechte Schadensmeldung bei der Fluggesellschaft!

6. Der maximale Erstattungsbetrag liegt bei etwa 1250 €.

7. Hilfreich ist, wenn du Zeugen benennen kannst, die den einwandfreien Zustand des Surfbretts vor dem Abflug bestätigen können.

8. Die Fluggesellschaft haftet nicht für den Schaden, wenn sie dir nachweisen kann, dass du das Board nicht ordnungsgemäß verpackt hast. Also ausreichend Knisterfolie verwenden! Viel hilft viel.

9. Es gilt das Selbe wie beim verloren gegangenem Board: Du solltest alle Quittungen und Belege sammeln, um deine Kosten zu dokumentieren, damit du später deine Ansprüche geltend machen kannst.

 

Um es dir noch einfacher zu machen, habe ich dir ein Musteranschreiben für die Fluggesellschaft angefertigt:

Musterbrief an die Fluggesellschaft

 

Ist dir so ein Surf-Armageddon schon mal passiert?

Was hast du in dieser Situation gemacht?

Oder gehst du diesem Risiko komplett aus dem Weg und lässt dein Surfboard zu Hause?

 

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